Sehr geehrte Mandantin,

sehr geehrter Mandant,

es ist eine wenig bekannte Tatsache, dass ein Unternehmensinhaber bereits seit 2001 dazu verpflichtet ist, seine Mitarbeiter über die gesetzlichen Möglichkeiten einer betrieblichen Altersvorsorge beweiskräftig aufzuklären.

Wird diese Aufklärung jedoch unterlassen, können empfindliche Regressansprüche drohen.

Um die Problematik der betrieblichen Altersversorgung und die Aufklärungspflicht des Arbeitgebers wieder frühzeitig in den Blickpunkt des Geschehens zu ziehen bevor die Presse dies tut, habe ich mich entschlossen, Sie ausführlich zu informieren.

 

Uni-SEX-Tarife ab 21.12.2012
Rundschreiben Unisex Tarife.pdf (115.97KB)
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