Mindestlohn und Elterngeld Plus ab 1. Januar 2015

 

Sehr geehrte Mandantin,

sehr geehrter Mandant,

nachfolgend habe ich in dieser Ausgabe wichtige Informationen im Hinblick auf die arbeitsrechtlichen Reformen und deren Auswirkungen auf die Personalarbeit ab dem 1. Januar 2015 zusammengestellt.

Erstmals gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Das Gesetz führt einen allgemeinen Mindestlohn in Deutschland ein, dieser beträgt ab dem 1. Januar des nächsten Jahres 8,50 Euro pro Stunde.

Für bestimmte Gruppen gelten noch Übergangs- und Sonderregelungen.

Ein höherer Mindestlohn könnte erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2017 durch eine Kommission der Tarifpartner beschlossen werden.

Vorgesehen ist, alle zwei Jahre eine Anpassung vorzunehmen.

Die Bundesregierung hatte im April ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht.

Nach Verabschiedung am 3. Juli 2014 im Bundestag hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie zugestimmt und es nun dem Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt.

"Dieses Gesetz ist von herausragender Bedeutung für Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die endlich einen anständigen Lohn bekommen",

so die Ministerin. Rund 3,7 Millionen Menschen werden ab 2015 davon profitieren.

"Es ist nicht übertrieben, zu behaupten: Wir setzen heute einen Meilenstein in der Arbeits- und Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland",

sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bei der abschließenden Beratung des Gesetzes im Bundestag.

Die Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 EUR ist ein großes sozialpolitisches Experiment mit ungewissem Ausgang. Wenn man etwas von den internationalen Erfahrungen lernen kann, dann wie die Politik im Falle des Scheiterns des Mindestlohns reagieren wird. Für diesen Fall zeichnet Frankreich bereits heute den Weg vor, den die deutsche Mindestlohnpolitik in den nächsten Jahren einschlagen könnte. Unabhängig davon müssen sich insbesondere mittelständische Unternehmen bereits frühzeitig auf die ab 2015 geltende Gesetzeslage einstellen und eine aktive Strategie für ihre Unternehmen entwickeln. (Quelle: DER BETRIEB, Ausgabe 35 vom 29.08.2014)

Mindestlohn 2015 Elterngeld Plus 2015
Geplantes Vorhaben der Bundesregierung
BaMa Mindestlohnrundschreiben.pdf (801.06KB)
Mindestlohn 2015 Elterngeld Plus 2015
Geplantes Vorhaben der Bundesregierung
BaMa Mindestlohnrundschreiben.pdf (801.06KB)